Rettungsassistenten-Aufbaulehrgang

Das Rettungsassistentengesetz bietet für Rettungssanitäter unter Anrechnung der bisher bereits absolvierten Ausbildung eine verkürzte Weiterbildungsmöglichkeit zum Rettungsassistenten.

Der insgesamt 680 Stunden dauernde verkürzte Rettungsassistentenlehrgang, der teilweise auch berufsbegleitend angeboten wird, gliedert sich in theoretisch-praktischen Unterricht an der Rettungsdienstschule und Klinikpraktika.

Der Lehrgang schließt mit der Staatlichen Prüfung zum Rettungsassistenten ab. Nach der Prüfung folgt ein 1.600 Stunden umfassendes Anerkennungsjahr an einer Lehrrettungswache zur abschließenden Erlangung der Berufsbezeichnungsurkunde Rettungsassistent. Auf dieses Praktikum sind nach der Rettungssanitäterprüfung bereits im Rettungsdienst absolvierte Stunden anrechenbar.

Lehrgangsdauer:

  • 3 Wochen Blockunterricht
  • 12 Wochenenden
  • 4 Wochen Abschlussblock

Im Rahmen des Lehrgangs muss ein 260 Stunden umfassendes klinisches Praktikum absolviert werden, dessen Zeitpunkt frei gewählt werden kann.


Teilnahmevoraussetzungen:

  • Nachweis der Rettungssanitäter-Abschlussprüfung
  • Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Rettungsassistentengesetz/Ausbildungs- und Prüfungsverordnung