Betriebshelferausbildung
Nach der berufsgenossenschaftlichen Regel „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.
Wir bieten Ihnen eine praxisorientierte Aus- und Fortbildung Ihrer Betriebshelfer nach den gültigen Regeln der Unfallversicherungsträger und den aktuellen medizinischen Leitlinien.