Betriebssanitäter-Ausbildung

Nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift "Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass mindestens ein Betriebssanitäter zur Verfügung steht, wenn

1. in einer Betriebsstätte mehr als 1.500 Versicherte anwesend sind,

2. in einer Betriebsstätte 1.500 oder weniger, aber mehr als 250 Versicherte anwesend

sind und Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern,

3. auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind.

Der Unternehmer darf als Betriebssanitäter nur Personen einsetzen, die von Stellen ausgebildet worden sind, welche von der Berufsgenossenschaft in personeller, sachlicher und organisatorischer Hinsicht als geeignet beurteilt werden.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Betriebssanitäter-Ausbildung.