Rettungsassistenten-Ergänzungslehrgang

Der Ergänzungslehrgang für nach §8.3 RettAssG bietet examiniertem Krankenpflegepersonal die Möglichkeit, in einer verkürzten Ausbildung die Rettungsassistentenqualifikation zu erlangen. Die Ausbildung gliedert sich in einen 200 Stunden umfassenden schulischen Teil und ein 100-stündiges Klinikpraktikum und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Nach der Prüfung muss ein 1.600 Stunden umfassendes Anerkennungsjahr an einer Lehrrettungswache zur abschließenden Erlangung der Berufsbezeichnungsurkunde Rettungsassistent absolviert werden. Tätigkeiten in der Intensivpflege können teilweise auf dieses Anerkennungspraktikum angerechnet werden.

Lehrgangsdauer:

  • 12 Unterrichtswochenenden
  • 100 Stunden Praktikum
  • 4 Wochen Abschlussblock

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Nachweis der Ausbildung zur Krankenschwester / zum Krankenpfleger oder zur Kinderkrankenschwester / zum Kinderkrankenpfleger
  • Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Rettungsassistentengesetz / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung