Gefahrgut-Beauftragter
Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen (GbV §3).
Lehrgangsdauer:
- Erstunterweisung: 2 Tage
- Jährliche Folgeunterweisung: 1 Tag
Lehrgangsinhalt:
- Umgang mit Gefahrgütern
- Rechtliche Grundlagen (Gefahrstoff-Verordnung etc.)
- Lagerung und Transport von Druckgasflaschen
- Grundlagen der Dokumentation
- Durchführung der Sicherheitsunterweisung des Personals
Termine nach Vereinbarung
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