Gefahrgut-Beauftragter

Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen (GbV §3).
 
Lehrgangsdauer:
  • Erstunterweisung: 2 Tage
  • Jährliche Folgeunterweisung: 1 Tag
Lehrgangsinhalt:
  • Umgang mit Gefahrgütern
  • Rechtliche Grundlagen (Gefahrstoff-Verordnung etc.)
  • Lagerung und Transport von Druckgasflaschen
  • Grundlagen der Dokumentation
  • Durchführung der Sicherheitsunterweisung des Personals
Termine nach Vereinbarung
 
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!