Lehrrettungsassistent (Modul 3)

Lehrrettungsassistenten verantworten die Ausbildung der Praktikanten an den staatlich anerkannten Lehrrettungswachen. Sie gestalten die Praktikumsplanung, führen Beurteilungsgespräche und leiten die Praxisanleiter. Zusammen mit dem zuständigen Arzt führen sie die Abschlussgespräche und dokumentieren den Praktikumsverlauf.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Rettungsassistentenausbildung
  • Mindestalter 21 Jahre, 2 Jahre
    Berufserfahrung
  • Teilnahme an Modul 1 und 2


Lehrgangsinhalt:

  • Praktikumsplanung und -durchführung
  • Beurteilung von Praktikanten
  • Durchführung von Kritikgesprächen (Quartalsgespräche / Abschlussgespräch)
  • Rechtliche Grundlagen III
  • Abschlussprüfung LRA (gem. Ausbildereignungsverordnung)