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Katastrophenschutz

Im Katastrophenschutz der Stadt Mainz und des Kreises Mainz-Bingen beteiligt sich der ASB u.a. mit seiner Schnelleinsatzgruppe (SEG) und einem Organisatorischen Leiter.

Katastrophenschutz beim ASB Mainz-Bingen

Foto: ASB Mainz-Bingen

Menschen können sich nicht vor allen denkbaren Katastrophen selbst schützen. Sie benötigen Hilfe, Rettung und Unterstützung bei schweren Unglücksfällen, Naturkatastrophen und allen Gefahren, die mit Selbsthilfemaßnahmen nicht mehr bewältigt werden können. Bund und Länder arbeiten daher eng und partnerschaftlich zusammen, um im Bedarfsfall über ein gemeinsames und schlagkräftiges System zur Schadensbekämpfung zu verfügen. Dabei stützen sie sich weitgehend auf die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der privaten und öffentlichen Katastrophenschutzorganisationen.

Der Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall liegt gemäß Artikel 73 des Grundgesetzes in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und ist somit Bundessache. Hingegen ist für den Katastrophenschutz im Frieden diese Befugnis gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes den Ländern zugeordnet.

Es besteht eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Art, dass der friedensmäßige Katastrophenschutz auch im Verteidigungsfall Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung wahrnimmt. Umgekehrt steht das durch den Bund finanzierte Ergänzungspotential für den Zivilschutz den Ländern auch für die Gefahrenabwehr im Frieden zur Verfügung.

Organisatorische:r Leiter:in

Bei einer Schadenslage gemäß LBKG und Großveranstaltungen tritt der:die Organisatorische Leiter:in auf den Plan. Gemeinsam mit dem Leitenden Notarzt bzw. der Leitenden Notärztin bildet er:sie die Abschnittsleitung Gesundheit (ALG).  Im Einsatz für den Katastrophenschutz haben Leitende:r Notarzt:Notärztin und Organisatorische:r Leiter:in als Ehrenbeamte dabei weitreichende Kompetenzen.

Eine enge Zusammenarbeit mit klarer Verteilung der Schwerpunkte sorgt für reibungslose Abläufe am Ort eines Unglücks. Während die ärztliche Leitung sich vorrangig um die medizinische Versorgung der Verletzten kümmert, ist der:die Organisatorische Leiter:in verantwortlich für alle Probleme und Fragen, die drum herum auftreten können. Er teilt die Rettungskräfte ein, legt Prioritäten fest, informiert über freie Betten in den umliegenden Krankenhäusern. Ist eine Evakuierung nötig, sorgt er für Transport, Unterkunft, Verpflegung und Betreuung vor Ort. Auch eine psychologische Betreuung oder Nachsorge für Betroffene und Rettungskräfte organisiert er. Vor Großveranstaltungen ist er an der Planung beteiligt.

Organisatorische:r Leiter:in kann werden, wer eine Ausbildung im Rettungsdienst hat, viel Praxiserfahrung plus zusätzliche Fortbildungen, Kenntnisse im Katastrophenschutz und allgemein im regionalen Gesundheitswesen. Die Qualifizierung erfolgt an der Landesfeuerwehrschule in Koblenz.

Wenn Sie Interesse an dieser anspruchsvollen Aufgabe haben, sprechen Sie uns gerne an.