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Aus- und Weiterbildungszentrum

Neue Informationen zum Schulbetrieb (vom 23.07.2020)

In der Organisation des Schulbetriebs gibt es zu einzelnen Lehrgängen bzw. Ausbildungsgängen aktualisierte Informationen.

AWZ allgemein

  • Unsere Vertragshotels haben den Betrieb – unter Einhaltung entsprechender Hygieneregeln – wieder aufgenommen. Für unser Lehrgangsangebot können daher ab sofort wieder Übernachtungen gebucht werden.
  • Ab dem 1. August 2020 steht auch das Verpflegungsangebot wieder normal zur Verfügung.
     

Notfallsanitäter-Ausbildung

  • Die Notfallsanitäter-Ausbildungen finden wieder im Regelbetrieb (Präsenz-Unterricht mit Online-Anteilen) statt. Auch die Prüfungen finden wie geplant – unter Einhaltung entsprechender Hygieneregeln – statt.
  • Das Schuljahr für die neue Notfallsanitäter-Klasse 1/20 startet regulär im September 2020.
     

Rettungssanitäter-Ausbildung

  • Rettungssanitäter-Grundlehrgänge werden bis 31.12.2020 anteilig in Online-Form („virtuelles Klassenzimmer“ / E-Learning) durchgeführt. Präsenzteile (z.B. Praxis) unterliegen in diesem gesamten Zeitraum besonderen Hygiene-Auflagen. Aufgrund der aktuellen Lage werden Kurse nach der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Abstimmung mit dem MdI von allen Rettungssanitäter-Schulen in Rheinland-Pfalz ab dem 01.01.2021 angeboten. Bis dahin werden weiterhin die Kurse nach der alten Richtlinie durchgeführt.
  • Rettungssanitäter-Abschlusslehrgänge finden unter strenger Einhaltung hygienischer Bedingungen statt. Bis zum 31.12.2020 gilt eine Übergangsregelung, wonach Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die kein (vollständiges) klinisches Praktikum nachweisen können, trotzdem zur Prüfung zugelassen werden. Diese erhalten dann nach bestandener Prüfung ein vorläufiges Zeugnis, mit dem sie befristet eingesetzt werden können. Das Klinikpraktikum ist später nachzuholen, um das endgültige Zeugnis zu erhalten. Rettungswachenpraktika müssen vollständig absolviert sein. Der Identitätsnachweis kann statt durch die Geburtsurkunde auch durch die Vorlage eines gültigen (!) Personalausweises erbracht werden. Sollten einzelne Zulassungsunterlagen durch Behördenschließungen nicht rechtzeitig vorgelegt werden können, bitten wir um Rücksprache zu Lehrgangsbeginn. Wir werden uns dann individuell mit der Aufsichtsbehörde um eine Lösung bemühen.
     

Freiwilligendienst-Seminare 

  • Die Seminare finden derzeit in Online-Form („virtuelles Klassenzimmer“ / E-Learning) statt. Ein Seminarkonzept für Präsenzanteile wird erarbeitet.
     

Lehrkräfteschulungen und Breitenausbildung

  • In der Breitenausbildung (Erste-Hilfe-Kurse) wurde der Unterrichtsbetrieb zum 1.7. wieder aufgenommen. Die Sicherheitsmaßnahmen und erhöhten Hygieneanforderungen erfordern allerdings einige Änderungen:
    • Der Einlass zu den Erste-Hilfe-Kursen beginnt jeweils eine Stunde vor Beginn des Kurses, da eine Zutrittskontrolle erfolgen muss. Bitte kommen Sie also frühzeitig.
    • Aufgrund der zusätzlichen Maßnahmen und des erhöhten Aufwands müssen wir die Lehrgangsgebühr pro Erste-Hilfe-Kurs und TeilnehmerIn leider auf 70 Euro erhöhen.
    • Es können derzeit leider keine Anmeldungen entgegengenommen werden, die über die DGUV (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) abgerechnet werden.
  • Die im Zeitraum der Corona-bedingten Schließungen ausgefallenen Lehrkräfteschulungen werden im zweiten Halbjahr nachgeholt. Dazu stehen die Standorte Mainz und Kaiserslautern zur Verfügung, wo die behördlichen Auflagen eingehalten werden können. Die Termine finden sich auf der Homepage des AWZ.
  • Die DGUV hat für Lehrkräfte in der Breiten- und Sanitätsdienstausbildung die Fortbildungsregelungen gelockert. Bei Fortbildungsveranstaltungen, die im Zeitraum vom 01.02.2020 bis zum 30.06.2020 stattfinden sollten, und nachweislich aufgrund der Corona-Problematik abgesagt sind, ist Folgendes zu beachten:
    • Die Lehrkraft darf trotz abgelaufener Lehrberechtigung bis zum 30.09.2020 eingesetzt werden. Ab 01.10.2020 erlischt die Lehrberechtigung und die Lehrkraft darf nicht mehr eingesetzt werden.
    • Bis 31.12.2020 reichen 16 Unterrichtseinheiten reguläre Fortbildung zur Verlängerung der Lehrberechtigung aus. Die Fortbildungsnachweise sind in diesen Fällen umgehend einzureichen. Beizufügen sind außerdem die ursprüngliche Anmeldebestätigung sowie die Stornierungsmeldung.
    • Ab 01.01.2021 gibt es keine Ausnahmereglungen mehr. Es sind ggf. 32 Unterrichtseinheiten notwendig.
       

Sonstiges Lehrgangsangebot​

  • BOS-Anwenderlehrgänge finden als Präsenzunterricht unter besonderen Hygieneauflagen statt.
  • Der nächste Block der Praxisanleiter-Ausbildung wird im Präsenzunterricht zum geplanten Zeitpunkt durchgeführt.
  • Die ausgefallenen  FRRP-Veranstaltungen werden in der Zeit bis zum 30.09.2020 nachgeholt und werden anteilig in Online-Form („virtuelles Klassenzimmer“ / E-Learning) durchgeführt. Präsenzteile (z.B. Praxis und Prüfung) unterliegen besonderen Hygiene-Auflagen. In Absprache mit den betroffenen Gliederungen können Präsenzteile dezentral unter Einhaltung der behördlich angeordneten Hygieneauflagen durchgeführt werden, wenn dies vor Ort möglich ist. Wir müssen dies im Einzelfall prüfen, da wir uns gegenüber den Behörden zur strengsten Durchführung und Überwachung der Hygieneauflagen verpflichtet haben.

Für Rückfragen stehen wir unter [=]F8Bg}/x7OU.-|]#[92X]t2J#wZ{=P7lb gerne zur Verfügung.

- Letzte Aktualisierung vom 23.07.2020 -

Unterricht im Virtuellen Klassenzimmer des ASB Aus- und Weiterbildungszentrum Mainz

Unterrichten im Virtuellen Klassenzimmer des AWZ.

Foto: ASB Mainz-Bingen