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Aus- und Weiterbildungszentrum

Ab Juli wieder Erste-Hilfe-Kurse (Update vom 23.6.!)

Nach den ersten Erfahrungen mit der teilweisen Öffnung des Unterrichts geht es jetzt an langfristige Planungen. Das virtuelle Klassenzimmer, E-Learning und besondere Hygienevorschriften werden uns noch eine Weile begleiten, aber der Unterricht normalisiert sich weiter. Genauere Informationen zu unseren einzelnen Lehrgangsangeboten:

Abstand im Klassenzimmer beim Aus- und Weiterbildungszentrum des ASB Mainz-Bingen

Foto: ASB Mainz-Bingen

AWZ allgemein

Verpflegung kann leider auch weiterhin nicht angeboten werden, da die Lockerungen für die Gastronomie noch nicht so weit gehen, dass ein regulärer Betrieb für unsere Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden kann.

Auch wann der Betrieb unserer Vertragshotels wieder aufgenommen wird, ist derzeit noch unklar. Derzeit wird durch die Muttergesellschaft unserer Vertragshotels ein Konzept für die Wiedereröffnung erarbeitet. Wann dieses greift, stehe noch nicht fest. Dies bedeutet konkret, dass für die Lehrgangsangebote derzeit noch keine Übernachtungsmöglichkeiten für den Präsenzunterricht angeboten werden können. Es ist also leider erforderlich, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktuell noch pendeln. Sobald eine Änderung absehbar ist, werden wir darüber kurzfristig informieren.

 

 

Notfallsanitäter-Ausbildung

  • Die schriftliche Prüfung der Notfallsanitäter-Klasse 1/17 findet wie geplant vom 20.07.2020 bis zum 24.07.2020 statt. Die praktische Prüfung wird wie geplant vom 03.08.2020 und die mündliche Prüfung vom 24.08.2020 bis zum 28.08.2020 durchgeführt.
  • Der nächste Schulblock der Notfallsanitäter-Klasse 1/18 findet vom 22.06.2020 bis 24.07.2020 statt. Dieser wird in Präsenzform und in Anteilen in Online-Form („virtuelles Klassenzimmer“ / E-Learning) durchgeführt. 
  • Das Schuljahr für die neue Notfallsanitäter-Klasse 1/20 startet regulär im September 2020.
  • Derzeit finden die ersten Rettungswachen-Besuche als Online-Konferenzen statt, auch das Praxisanleitungs-Treffen wird online durchgeführt werden (siehe auch unter FRRP).

Rettungssanitäter-Ausbildung

  • Rettungssanitäter-Grundlehrgänge werden aktuell anteilig in Online-Form („virtuelles Klassenzimmer“ / E-Learning) durchgeführt. Um weder Teilnehmende noch Lehrende Risiken auszusetzen und Planungssicherheit zu schaffen, werden wir voraussichtlich bis 31.12.2020 an der Online-Form festhalten. Präsenzteile (z.B. Praxis) unterliegen in diesem gesamten Zeitraum besonderen Hygiene-Auflagen. Aufgrund der aktuellen Lage werden Kurse nach der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Abstimmung mit dem MdI von allen Rettungssanitäter-Schulen in Rheinland-Pfalz ab dem 01.01.2021 angeboten. Bis dahin werden weiterhin die Kurse nach der alten Richtlinie durchgeführt.
  • Rettungssanitäter-Abschlusslehrgänge finden unter strenger Einhaltung hygienischer Bedingungen statt. Bis zum 31.12.2020 gilt eine Übergangsregelung, wonach Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die kein (vollständiges) klinisches Praktikum nachweisen können, trotzdem zur Prüfung zugelassen werden. Diese erhalten dann nach bestandener Prüfung ein vorläufiges Zeugnis, mit dem sie befristet eingesetzt werden können. Das Klinikpraktikum ist später nachzuholen, um das endgültige Zeugnis zu erhalten. Rettungswachenpraktika müssen vollständig absolviert sein. Der Identitätsnachweis kann statt durch die Geburtsurkunde auch durch die Vorlage eines gültigen (!) Personalausweises erbracht werden. Sollten einzelne Zulassungsunterlagen durch Behördenschließungen nicht rechtzeitig vorgelegt werden können, bitten wir um Rücksprache zu Lehrgangsbeginn. Wir werden uns dann individuell mit der Aufsichtsbehörde um eine Lösung bemühen.
  • Durch die aktuelle Situation ist bei vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Rettungssanitäter-Ausbildung „durcheinander geraten“. Um allen Betroffenen eine kurzfristige Prüfungsteilnahme zu ermöglichen, haben wir einen zusätzlichen Rettungssanitäter-Abschlusslehrgang vom 29.06.2020 bis zum 03.07.2020 eingeschoben.

Freiwilligendienst-Seminare 

  • Der Seminarbetrieb wird im Juni 2020 wieder aufgenommen. Die Seminare finden in Online-Form („virtuelles Klassenzimmer“ / E-Learning) statt.

Lehrkräfteschulungen und Breitenausbildung

  • In der Breitenausbildung (Erste-Hilfe-Kurse) kann der Unterrichtsbetrieb zum 1.7. wieder aufgenommen werden. Die Sicherheitsmaßnahmen und erhöhten Hygieneanforderungen erfordern allerdings einige Änderungen:
    • Der Einlass zu den Erste-Hilfe-Kursen beginnt jeweils eine Stunde vor Beginn des Kurses, da eine Zutrittskontrolle erfolgen muss. Bitte kommen Sie also frühzeitig.
    • Aufgrund der zusätzlichen Maßnahmen und des erhöhten Aufwands müssen wir die Lehrgangsgebühr ab 1.7. pro Erste-Hilfe-Kurs und TeilnehmerIn leider auf 70 Euro erhöhen. (Bereits angemeldete TeilnehmerInnen werden noch per Mail angeschrieben und erhalten die Möglichkeit, von der Anmeldung zurückzutreten!)
    • Es können derzeit leider keine Anmeldungen entgegengenommen werden, die über die DGUV (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) abgerechnet werden.
  • Die im Zeitraum der Corona-bedingten Schließungen ausgefallenen Lehrkräfteschulungen werden im zweiten Halbjahr nachgeholt. Dazu stehen die Standorte Mainz und Kaiserslautern zur Verfügung, wo die behördlichen Auflagen eingehalten werden können. Die Termine finden sich auf der Homepage des AWZ.
  • Die DGUV hat für Lehrkräfte in der Breiten- und Sanitätsdienstausbildung die Fortbildungsregelungen gelockert. Bei Fortbildungsveranstaltungen, die im Zeitraum vom 01.02.2020 bis zum 30.06.2020 stattfinden sollten, und nachweislich aufgrund der Corona-Problematik abgesagt sind, ist Folgendes zu beachten:
    • Die Lehrkraft darf trotz abgelaufener Lehrberechtigung bis zum 30.09.2020 eingesetzt werden. Ab 01.10.2020 erlischt die Lehrberechtigung und die Lehrkraft darf nicht mehr eingesetzt werden.
    • Bis 31.12.2020 reichen 16 Unterrichtseinheiten reguläre Fortbildung zur Verlängerung der Lehrberechtigung aus. Die Fortbildungsnachweise sind in diesen Fällen umgehend einzureichen. Beizufügen sind außerdem die ursprüngliche Anmeldebestätigung sowie die Stornierungsmeldung.
    • Ab 01.01.2021 gibt es keine Ausnahmereglungen mehr. Es sind ggf. 32 Unterrichtseinheiten notwendig.

Sonstiges Lehrgangsangebot​

  • BOS-Anwenderlehrgänge finden als Präsenzunterricht unter besonderen Hygieneauflagen statt.
  • Der nächste Block der Praxisanleiter-Ausbildung wird im „virtuellen Klassenzimmer“ zum geplanten Zeitpunkt durchgeführt.
  • Zu den FRRP-Veranstaltungen hat eine Abstimmung zwischen dem Innenministerium und den Schulleitungen stattgefunden. Wie bereits mitgeteilt, werden alle FRRP-Termine bis zum 30.06.2020 ausgesetzt. Die Nachbereitung der ausgefallenen Termine wird in den Organisationen (angepasst an die Anzahl der ausgefallenen Veranstaltungen) individuell gestaltet. Da wir nur wenige Veranstaltungen nachholen müssen,  werden diese in der Zeit bis zum 30.09.2020 nachgeholt und werden anteilig in Online-Form („virtuelles Klassenzimmer“ / E-Learning) durchgeführt. Präsenzteile (z.B. Praxis und Prüfung) unterliegen besonderen Hygiene-Auflagen. In Absprache mit den betroffenen Gliederungen können Präsenzteile ggf. dezentral unter Einhaltung der behördlich angeordneten Hygieneauflagen durchgeführt werden, wenn dies vor Ort möglich ist. Wir müssen dies im Einzelfall prüfen, da wir uns gegenüber den Behörden zur strengsten Durchführung und Überwachung der Hygieneauflagen verpflichtet haben. Die Planung der Nachholtermine sowie eine erste Abstimmung der Termine für den Folgezyklus findet voraussichtlich in der nächsten Woche statt.

Für Rückfragen stehen wir unter .H0I*DgCPB|e#'r~]#[j@#`f4JK=zfT$1Wd gerne zur Verfügung.

- Letzte Aktualisierung vom 23.06.2020 -