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Erste-Hilfe-Ausbildung

Erste Hilfe in Betrieben

Grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer.

Jeder Betrieb ist verpflichtet, je nach Art des Betriebes und der Personalstärke eine entsprechende Anzahl von Ersthelferinnen und Ersthelfern vorzuweisen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) legt Standards und Ausbildungsinhalte für Ersthelferinnen und Ersthelfer fest. Dazu gehört auch, dass betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer spätestens alle zwei Jahre eine Auffrischung/Fortbildung absolvieren müssen. (DGUV-304-001)

Das AWZ ist von der DGUV ermächtigt (Kennziffer 1.7910), sowohl die Grundausbildung als auch Fortbildungen für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer durchzuführen. Dabei üben unsere erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbilder mit Ihnen grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen genauso wie spezielle Notfälle, die sich aufgrund der Art des Betriebes ergeben können.