Medizinprodukte-Beauftragte unterstützen den Betreiber bei der praktischen Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Sie tragen durch ihre Tätigkeit zur Sicherheit beim Anwenden und Betreiben von Medizinprodukten bei. Die konkreten Aufgaben einer/eines Medizinprodukte-Beauftragten können sich abhängig von den Organisationsstrukturen der verschiedenen medizinischen Einrichtungen unterscheiden.
Zu Medizinprodukte-Beauftragten können berufs- und anwendungserfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Pflege bzw. medizinischer (Assistenz-)berufe und der Ärzteschaft benannt werden.
Da es sich um eine Funktion handelt, die abhängig ist von den Organisationsstrukturen der jeweiligen Einrichtung, können zusätzlich z. B. auch Mitarbeiter der Technik ausgebildet werden, die dann bestimmte Teilaufgaben übernehmen können (z.B. Führen des Bestandsverzeichnisses, Bereitstellung von Medizinprodukten zu Prüfungen und Wartungen usw.).
Die Ausbildung zur/zum Medizinprodukte-Beauftragten setzt keine speziellen Kenntnisse des MPG und der Rechtsverordnungen voraus. Die relevanten Grundlagen werden im Rahmen der Ausbildung vermittelt.
Zu den Aufgaben von Medizinprodukte-Beauftragten gehören u. a. die
(Quelle: www.frank-johannsen.com)
Frank Johannsen, freiber. Fachmann zum Medizinprodukterecht und Ihr Dozent
Foto: Johannsen/SeebergerSelect Hotel Mainz, Haifa-Allee 8, 55128 Mainz