Fortbildung zum Medizinprodukterecht (MPF)
Für Medizinprodukte-Beauftragte sowie für Beauftragte für Medizinproduktesicherheit wird nach dem Grundlehrgang eine regelmäßige, mindestens jährliche Fortbildung empfohlen.
Für Medizinprodukte-Beauftragte und Beauftragte für Medizinproduktesicherheit in Gesundheitseinrichtungen wird die regelmäßige jährliche Teilnahme an einer Fortbildung empfohlen, um die aktuellen Anforderungen der Medizinprodukte-Verordnung (MDR), des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG), der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), der Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) und weiterer Vorschriften umsetzen zu können.
Auch für Medizinprodukteberater:innen ist eine regelmäßige Schulung gemäß § 83 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) vorgesehen.
Die Fortbildung dient dem Wissens- und Erfahrungsaustausch, der Klärung offener Fragen aus der Praxis und bringt Sie auf den neuesten Stand der medizinprodukterechtlichen Vorschriften. (Quelle: www.frank-johannsen.com)
Zielgruppen
- Medizinprodukte-Beauftragte in Gesundheitseinrichtungen
- Beauftragte für Medizinproduktesicherheit in Gesundheitseinrichtungen
- Medizinprodukteberater eines Herstellers bzw. des Fachhandels
Diese Fortbildung richtet sich an Teilnehmende, die bereits ein Seminar Medizinprodukte-Beauftragte:r oder Beauftragte:r für Medizinprodukte-Sicherheit besucht haben. Die letzte Teilnahme an einem entsprechenden Seminar sollte dabei nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
Inhalte
- Erfahrungs- und Wissensaustausch
- Klärung offener Fragen aus der Praxis
- Update zum Medizinprodukterecht (mit zielgruppenrelevanten Inhalten)
Dauer
8 Unterrichtseinheiten à 45 Min. zzgl. Pausen
Teilnahmegebühr
€ 240,00 (inkl. Mittagsverpflegung)
Auf Wunsch ist die Zubuchung der Übernachtung im Tagungshotel möglich:
- Übernachtung vor dem ersten Lehrgangstag (inkl. Frühstück): € 100,00